So läuft die Wahl ab
Der FIA-Präsident wird im ersten Wahlgang durch eine absolute Mehrheit bestimmt. Erreicht einer der beiden Kandidaten bei der Vollversammlung des Internationalen Automobilverbandes FIA am Freitag in Paris nicht 50 Prozent + 1 der Stimmen, reicht im zweiten Durchgang eine einfache Mehrheit. Die Wahl erfolgt durch Abgabe geheimer Stimmzettel. Jeder Delegierte wird sein Votum unter der Oberaufsicht eines offiziellen französischen Gerichtsangehörigen (Huissier de Justice) in die dafür vorgesehene Box stecken.
Die Stimmzettel werden von der FIA-Rechtsabteilung ausgezählt. Mit dabei sind Beobachter, die von den beiden Kandidaten vorgeschlagen und von der Generalversammlung bestätigt werden müssen. Die Box mit den Stimmzetteln wird zwölf Monate lang von dem Gerichtsangehörigen aufbewahrt.
Die Stimmzettel werden von der FIA-Rechtsabteilung ausgezählt. Mit dabei sind Beobachter, die von den beiden Kandidaten vorgeschlagen und von der Generalversammlung bestätigt werden müssen. Die Box mit den Stimmzetteln wird zwölf Monate lang von dem Gerichtsangehörigen aufbewahrt.
Die Generalversammlung setzt sich aus den Repräsentanten der Mitgliedsclubs zusammen. Jeder Club, der nicht in der Lage ist, einen Abgeordneten nach Paris zu entsenden, kann sich von einem anderen vertreten lassen. Briefwahl ist nicht erlaubt. Stimmberechtigt sind nur Vollmitglieder der FIA.
Jeder Mitgliedsklub, der im Bereich Motorsport und im Bereich Mobilität vertreten ist, hat zwei Stimmen. Entsprechend hat nur ein Votum abzugeben, wer nur in einer der beiden Sparten des Dachverbandes vertreten ist.
Jeder Mitgliedsklub, der im Bereich Motorsport und im Bereich Mobilität vertreten ist, hat zwei Stimmen. Entsprechend hat nur ein Votum abzugeben, wer nur in einer der beiden Sparten des Dachverbandes vertreten ist.
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